Protektor und Family Governance
Unabhängige Aufsicht und Beratung für Vermögens- und Familienstrukturen
Immer mehr Unternehmerfamilien wünschen sich eine unabhängige Instanz, die über Vermögen, Strukturen und langfristige Zielsetzungen wacht – ohne selbst operativ einzugreifen. In dieser Rolle übernehme ich als Steuerberater – im Rahmen der mir berufsrechtlich erlaubten Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG) – beratende Funktionen als Protektor oder Beirat.
Mein Fokus liegt auf Transparenz, Integrität und Nachhaltigkeit in der Verwaltung und Strukturierung von Vermögen – national wie international.
Meine Aufgaben als Protektor
(beratend, unabhängig, vertraulich)
Ich begleite Familien, Unternehmer und Stiftungen bei der Einrichtung und laufenden Kontrolle von Vermögensstrukturen – ausschließlich in beratender Funktion, ohne Organstellung oder Vertretungsbefugnis.
Leistungsinhalte im Überblick:
Analyse und Beratung
zu Governance- und Kontrollstrukturen (Family Office, Holding, Stiftung, Trust)
Überwachung
wesentlicher Beschlüsse und Wahrung des Gesellschafts- oder Stifterzwecks
Mitwirkung
bei der Erstellung oder Anpassung von Beiratsordnungen und Satzungen
Strategische Begleitung
bei der Auswahl von Treuhändern, Vermögensverwaltern und Banken
Unterstützung
in Nachfolge- und Übergabesituationen
Bewertung
steuerlicher und rechtlicher Auswirkungen im internationalen Kontext
Ziel: Schutz von Werten und Absichten
Als Protektor verstehe ich meine Rolle als wächterähnliche Instanz, die sicherstellt, dass Entscheidungen – sei es durch Geschäftsführung, Beirat oder Vermögensverwalter – im Sinne der Eigentümer, Stifter oder Familien getroffen werden.
Das bedeutet konkret:
- Wahrung des ursprünglichen Stifter- oder Familienwillens
- Sicherstellung langfristiger Stabilität und Kontinuität
- Schutz vor Fehlentscheidungen und Interessenkonflikten
Verantwortungsvoll. Unabhängig. Diskret.
Meine Tätigkeit als Protektor erfolgt stets:
- ohne Organstellung oder Vertretungsmacht
- ohne Vermögensverwaltung im Sinne des KWG
- ohne Interessenkonflikt zur steuerberatenden Tätigkeit
Damit ist gewährleistet, dass meine Arbeit rein beratender Natur bleibt und sich vollständig im Rahmen der zulässigen Tätigkeiten eines Steuerberaters nach § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG bewegt.
Honorarstruktur und Transparenz
Die Vergütung erfolgt transparent und individuell – abhängig vom Umfang und der Komplexität der Strukturen:
- Pauschalhonorar für die Onboarding-Phase und Strukturprüfung
- Monatliches Beratungshonorar auf Basis des betreuten Anlagevermögens
(vgl. Beratungsvertrag – Daniel Anwander, Stand 2025)
Sie erhalten quartalsweise Berichte über wesentliche Entwicklungen und erbrachte Beratungsleistungen.
Ihr Nutzen
- Schutz Ihrer Vermögens- und Familieninteressen
- Verbindung von Steuerberatung, Struktur- und Nachfolgeplanung
- Unabhängige Kontrolle ohne operative Eingriffe
- Internationale Expertise und Erfahrung mit komplexen Vermögensstrukturen
Kontakt
Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten einer Protektor-Beratung erfahren? Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.
Rufen Sie mich gerne an:
+49 (0) 711 490 52 411
oder schreiben Sie mir eine E-Mail:



